Beschreibung
Ausgangslage
Im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2030 (FNP 2030) des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe wurde für den Stadtteil Blankenloch mit Büchig ein Bedarf von 16,2 Hektar Wohnbaufläche festgestellt. Diese Fläche wurde zunächst als sogenannter „Flächenpool“ aufgenommen, also ohne genaue Festlegung des Standorts.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat festgelegt, dass diese Fläche innerhalb von fünf Jahren konkret verortet werden muss. Andernfalls müsste der Bedarf erneut überprüft werden. Die ursprüngliche Frist lief Ende 2022 ab und wurde einmalig bis Ende 2024 verlängert. Eine weitere Verlängerung wurde ausgeschlossen.
Um die Entwicklungsmöglichkeiten von Blankenloch mit Büchig langfristig zu sichern, musste daher spätestens bis Ende 2024 ein formelles Änderungsverfahren des FNP 2030 für die Wohnbauflächen eingeleitet werden.
Stadtentwicklungsplan 2035 (STEP)
Um die Verortung anzugehen, wurde das Thema „Flächenpool“ im Kontext des Handlungsfelds „Bauliche und räumliche Entwicklung“ im Rahmen des STEP 2035 platziert. Dort wurde das Thema als Schlüsselprojekt eingeordnet. Geplant war ein begleiteter Beteiligungsprozess mit Workshops und Gesprächen, der nach Abschluss des STEP 2035 starten sollte.
Werkstatt- und Beteiligungsprozess
Im Juni 2023 beschloss der Gemeinderat die Durchführung dieses moderierten Werkstattverfahrens. Ziel war es, ein möglichst gemeinsames Meinungsbild zu Umfang und Lage neuer Wohnbauflächen zu entwickeln.
Geplant waren unter anderem:
- Einen Start-Workshop mit Politik und Verwaltung
- Gespräche/Interviews zur Vorbereitung eines Workshops mit verschiedenen Interessenvertretern und anschließender Durchführung
- Öffentliche Beteiligung
- Eine fachliche Dokumentation/Ergebnissicherung
- Reflexions-Workshop
Der gesamte Prozess sollte ursprünglich bis Anfang 2024 abgeschlossen sein.
Verlauf der Workshop-Reihe
Die Workshop-Reihe mit dem Gemeinderat startete im September 2023. Bereits nach dem ersten Workshop zeigte sich, dass noch großer Informationsbedarf zu rechtlichen und planerischen Rahmenbedingungen bestand. Daher wurde der zweite Workshop im Dezember 2023 als Fachworkshop durchgeführt, bei dem grundlegende Daten, Hintergründe und die Entstehung des Flächenpools ausführlich erläutert wurden.
Die Diskussionen waren engagiert und vielfältig. Gleichzeitig wurde deutlich, wie komplex das Thema ist und wie unterschiedlich die Interessen und Bewertungen ausfallen. Eine eindeutige, gemeinsame Linie konnte nicht erreicht werden.
Weiteres Vorgehen/Gremienbeschluss
Sowohl im Gemeinderat als auch in der Verwaltung wurde deutlich, dass bis Ende 2024 keine einvernehmliche Lösung durch weitere Workshops zu erwarten ist – auch im Hinblick auf die im Mai 2024 anstehende Kommunalwahl.
Die Verwaltung kam daher zu dem Schluss, dass zusätzliche Veranstaltungen keinen Mehrwert bringen würden, da auch hier keine einvernehmliche Entscheidung zum weiteren Vorgehen zu erwarten war. Stattdessen flossen die bisherigen Erkenntnisse in eine Beschlussvorlage ein.
Um die Entwicklungsmöglichkeiten von Blankenloch mit Büchig zu sichern, schlug die Verwaltung vor, die 16,2 Hektar Wohnbaufläche konkret im FNP 2030 auszuweisen.
Als am besten geeigneter Standort wurde der Bereich südlich der Eggensteiner Straße angesehen. Diese Fläche war bereits im Regionalplan als Siedlungsfläche vorgesehen und raumordnerisch geeignet.
Dies wurde vom Gemeinderat im Februar 2024 entsprechend beschlossen
Wichtig ist:
Die Entscheidung ob, wann und wie eine tatsächliche Flächenentwicklung durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgt, liegt weiterhin vollständig beim Gemeinderat. Auch spätere Änderungen oder Anpassungen im FNP 2030 sind möglich.
Ohne eine solche Flächenausweisung hätte Blankenloch mit Büchig keine eigenen Entwicklungsoptionen im Außenbereich, etwa für Wohnraum, Nahversorgung oder Kinderbetreuung. Aus Sicht der Verwaltung ist es daher wichtig, diese planerischen Spielräume zu sichern.
Abschluss
Im Anschluss des GR-Beschlusses wurde durch den Nachbarschaftsverband Karlsruhe die Fläche als Einzeländerung im Rahmen der 1.Aktualisierung in den FNP 2030 aufgenommen.
(siehe Ausschnitt FNP 2030 unten)

