Beschreibung
2002 hat die Bundesregierung im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel vorgegeben, den täglichen Zuwachs der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis zum Jahr 2020 auf 30 Hektar zu reduzieren. Im Rahmen der Neuauflage 2016 wurde ein neues Ziel formuliert, und zwar den Zuwachs bis zum Jahr 2030 auf „weniger als 30 Hektar“ zu begrenzen (siehe Indikator „Siedlungs- und Verkehrsfläche“). Mit der Weiterentwicklung 2025 wurde dieses Ziel bekräftigt. Damit trägt die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Tatsache Rechnung, dass Fläche eine bedeutsame begrenzte natürliche Ressource darstellt. Um ihre Nutzung konkurrieren Land- und Forstwirtschaft, Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, Naturschutz, Klimaanpassung, Rohstoffabbau und Energieerzeugung.
Das integrierte Umweltprogramm 2030 des Bundesumweltministeriums formuliert für das Jahr 2030 das Ziel von 20 Hektar pro Tag, denn spätestens zum Jahr 2050 soll – nach der Ressourcenstrategie der Europäischen Union und dem Klimaschutzplan der Bundesregierung – der Übergang zur Flächenkreislaufwirtschaft (Netto-Null-Ziel) geschafft werden.
Um diese Ziele zu erreichen, müssen verstärkt innerörtliche Potenziale gehoben werden, anstatt Bauflächen an den Ortsrändern weiter in Anspruch zu nehmen. Die Hinwendung zur Innenentwicklung ist ein wichtiger Baustein zu einer nachhaltigen und sparsamen Flächennutzung.
In Stutensee wurden in den vergangenen Jahrzehnten verschiedene Innenentwicklungsprojekte bedarfsorientiert umgesetzt. Aus dem Bürgerbeteiligungsprozess „Zukunft Wohnen Stutensee“ in den Jahren 2017/2018 ging der Wunsch nach einer verstärkten und systematischen Innenentwicklung hervor. Grundlage sollte die Erfassung der Innenentwicklungspotenziale und die Entwicklung einer Gesamtstrategie sein. Die Verwaltung hat daraufhin zunächst die vorhandenen Potenziale umfassend untersucht und unterschiedliche Typen identifiziert. Im zweiten Schritt wurden 9 Pilotprojekte ausgewählt, die sich in Ausgangssituation und Vorgehensweise grundlegend unterschieden. Anhand dieser Pilotprojekte sollten Erfahrungen gesammelt und Erkenntnisse gewonnen werden, ob unter Einbeziehung von personellen und finanziellen Ressourcen sowie Nutzen bestimmte Vorgehensweisen erfolgversprechender und somit geeigneter sind als andere.
Ziel war, daraus konkrete Handlungsgrundsätze abzuleiten als Beschlussempfehlung an den Gemeinderat.
In der Zwischenzeit wurde das Baugesetzbuch geändert und der "Bauturbo" eingeführt. Damit soll die Schaffung von neuem/zusätzlichem Wohnraum beschleunigt werden, ohne dabei die städtebauliche Entwicklung aus den Augen zu verlieren. Dadurch kann teilweise auch auf die Aufstellung von Bebauungsplänen verzichtet werden und die Innenentwicklung schneller vorangetrieben werden.
Die Rahmenbedingungen haben sich damit erheblich geändert. Die Ergebnisse des Innenentwicklungsprozesses und damit abgeleitete Handlungsgrundsätze sollen nun in das "baulandpolitische Handlungsprogramm" einfließen, was sich derzeit noch in der Bearbeitung befindet.
[1] Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/daten/flaeche-boden-land-oekosysteme/flaeche/siedlungs-verkehrsflaeche#politische-ziele (zuletzt abgerufen am 26.09.25)
